Wir erstellen Energieausweise für Ihr Wohngebäude
Wer sein Wohngebäude vermieten oder verkaufen möchte, benötigt nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) einen Energieausweis. Dieser weist Daten zur Energieeffizienz und den anfallenden Energiekosten seines Gebäudes aus.
Ab sofort erstellt die ADUG für private Haus- bzw. Wohnungsbesitzer und -baugesellschaften diesen Energieausweis – je nach Gebäudetyp und -alter als „Energiebedarfsausweis“ oder „Verbrauchsausweis“.
Tranzparenz in Sachen Energieverbrauch
Dank Energieausweis lassen sich Immobilien "energetisch" einordnen. Er gilt jeweils für 10 Jahre. Mit einem gültigen Energieausweis ermöglichen Sie Miet- oder Kaufinteressenten, einen Vergleich zwischen Immobilien zu Wärmebedarf und Energieverbrauch zu ziehen.
Energiebedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Je nach Zustand und Alter des Gebäudes ist die Art des Energieausweises vorgeschrieben. So ist ein Energiebedarfsausweis für Neubauten und unsanierte Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1.11.1977 anzufertigen. Alle anderen Altbauten unter den Wohngebäuden benötigen einen (weniger aufwendigen) Verbrauchsausweis.
Sie sind interessiert?
Nutzen Sie unser Online-Kontaktformualar hier für Ihre Anfrage zum Energieausweis an uns.