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ADUG Aktuell

27.08.2020

Der Umgang mit Covid-19 am Arbeitsplatz

Zum 20.08.2020 wurde vom BMAS die neue sog. SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel offiziell im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Sie wurde gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim BMAS unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt und konkretisiert für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gem. § 5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz aus dem bekannten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard. Die Arbeitsschutzregel beinhaltet Maßnahmen für alle Bereiche des Wirtschaftslebens, mit denen das Infektionsrisiko für Beschäftigte gesenkt und auf niedrigem Niveau gehalten werden kann. Abstand, Hygiene und Masken bleiben die wichtigsten Instrumente, solange es keinen Impfschutz für CoViD-19 gibt. Betriebe, die die vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln.

 

Bei weiteren Fragen unterstützen wir Sie gerne bei der Entwicklung und Umsetzung von betrieblichen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.