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BAFA-Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand

Aufgrund der aktuellen Corona-Krise ändert das BMWi seine Förderpraxis im Bundesförderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“. Neuerdings kann der Zuschuss unmittelbar an das Beratungsunternehmen ausgezahlt werden, so dass das beratene Unternehmen nicht mehr mit der Zahlung des vollen Honorars in Vorleistung treten muss. Lediglich die Zahlungen des Eigenanteils müssen von vornherein getätigt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier oder sprechen Sie uns gerne an!

 

 

Enervie Haken

Datenschutzverstoß - Behörde verhängt Bußgeld

Ende Oktober 2019 erließ die Berliner Datenschutzbehörde das bislang in Deutschland höchste Bußgeld von 14,5 Millionen Euro gegen die Deutsche Wohnen, Berlin. Das Unternehmen hatte sensible Mieterdaten rechtswidrig gespeichert und damit gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Die Rekordstrafe zeigt, dass die deutschen Behörden nicht scheuen, ihr erst vor wenigen Wochen veröffentlichtes neues Bußgeldkonzept auch konsequent anzuwenden.

Der Verstoß im Überblick

Die Deutsche Wohnen hatte dabei gegen mehrere Paragraphen der DGSVO verstoßen. Zum einen hatte sie personenbezogene Daten von Mietern in einem Archivsystem gespeichert, welches keine Möglichkeit bot, Daten zu löschen. Darüber hinaus waren aber auch Daten gespeichert worden, die  nicht erforderlich gewesen seien und deren Speicherung damit auch nicht zulässig war. Dabei handelte es sich z. B. um Informationen zu Gehältern, Selbstauskünfte, Arbeits- und Versicherungsverträge sowie Kontoauszüge von Mietern. Unzulässig war ebenfalls die Speicherung von Daten ehemaliger Mieter.

Der „Paukenschlag“ zeigt, wo es hingeht

Das hohe Bußgeld wird allgemein als „klare Ansage“ gewertet. Die Geldstrafe ist bislang die höchste in Deutschland, die gegen einen Verstoß der DSGVO verhängt wurde und die zweithöchste in Europa. Das Bußgeld berechnen die Behörden unter anderem aus dem Vorjahresumsatz eines Unternehmens und hätte in diesem Fall sogar noch weitaus höher ausfallen können.

Wir raten daher: Lassen Sie Ihre Datenspeichersysteme von Experten prüfen und vermeiden Sie unbedingt Datenfriedhöfe. Seien Sie vorsichtig, welche sensiblen Daten Sie von Kunden, Mitarbeitern und Bewerbern speichern. Wir helfen Ihnen bei Ihrem datenschutzkonformen Unternehmensauftritt!

Wichtige Änderungen im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Eine Neufassung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) wurde am 28. Juni 2019 im Bundestag beschlossen. Die Bestätigung der Änderungen durch den Bundesrat steht aktuell noch aus (Stand Juli 2019), gilt aber als sicher. Wir fassen die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammen!

Befreiung für Nicht-KMU mit geringem Energieverbrauch

Nicht-KMU, die im Jahr einen Gesamtenergieverbrauch von 500.000 kWh oder weniger haben, sind von der Verpflichtung ein Energieaudit durchzuführen ausgenommen. Befreite Unternehmen müssen dennoch eine Online-Energieauditerklärung abgeben. Folgende Angaben sind erforderlich:

• Unternehmensdaten
• Gesamtenergieverbrauch in KWh/Jahr je Energieträger
• Energiekosten in Euro/Jahr je Energieträger

Unternehmen müssen Energieaudit nachweisen

Unternehmen, die zu einem Energieaudit verpflichtet sind, müssen dessen Durchführung aktiv gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nachweisen. Bisher hat sich das BAFA auf Stichproben beschränkt. In der Online-Energieauditerklärung sind folgende Angaben notwendig:

• Unternehmensdaten
• Angaben zur Person, die das Energieaudit durchgeführt hat
• Gesamtenergieverbrauch in KWh/Jahr je Energieträger
• Energiekosten in Euro/Jahr je Energieträger
• Vorgeschlagene Maßnahmen inkl. der Investitionskosten, der Nutzungsdauer und der zu er-   wartenden Energieeinsparungen
• Kosten des Energieaudits (unternehmensintern und -extern)

Mit ADUG durchs Audit

Neu ist auch: Personen, die ein Energieaudit durchführen, müssen sich registrieren lassen und Fortbildungen nachweisen. Die Berater von ADUG erfüllen diese neuen Anforderungen schon heute.
Kommen Sie auf uns zu, wenn Ihr Unternehmen zum Energieaudit verpflichtet ist oder wenn Sie Fragen haben. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!