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ADUG Aktuell

24.07.2024

Warum eigentlich Gefährdungsbeurteilungen?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Instrument im Arbeitsschutz und dient dazu, potenzielle Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch zu identifizieren und zu bewerten, um anschließend geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten und umzusetzen.

In Deutschland und vielen anderen Ländern sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung besteht grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, an dem ein Arbeitgeber Mitarbeiter beschäftigt. Hier sind die wichtigsten Punkte, die man dabei beachten sollte:

Gesetzliche Grundlage in Deutschland

  1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
    • § 5 ArbSchG fordert, dass Arbeitgeber die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit ermitteln und bewerten müssen.
    • Dies gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Anzahl der Beschäftigten.
  2. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):
    • Spezifische Regelungen zur Beurteilung von Gefährdungen durch gefährliche Stoffe.
    • Besondere Anforderungen an die Dokumentation und Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
  3. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
    • Vorschriften zur Sicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen.
    • Notwendigkeit zur Gefährdungsbeurteilung bei der Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.

Zeitpunkte für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

  1. Neueinstellungen:
    • Sobald der erste Mitarbeiter eingestellt wird, ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich.
  2. Neue Tätigkeiten oder Arbeitsprozesse:
    • Einführung neuer Tätigkeiten oder Veränderungen in bestehenden Arbeitsabläufen.
  3. Neue Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe:
    • Einführung neuer Maschinen, Werkzeuge oder Gefahrstoffe am Arbeitsplatz.
  4. Betriebliche Veränderungen:
    • Umbauten, Umzüge oder andere signifikante Änderungen der Arbeitsumgebung.
  5. Unfälle oder Beinahe-Unfälle:
    • Nach Arbeitsunfällen oder Beinahe-Unfällen, um Ursachen zu analysieren und zukünftige Risiken zu minimieren.
  6. Regelmäßige Überprüfungen:
    • Auch ohne spezifischen Anlass sollten Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.

Praktische Umsetzung

  • Ermittlung der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten: Festlegung, welche Bereiche und Tätigkeiten untersucht werden sollen.
  • Erstellung eines Beurteilungsteams: Einbeziehung von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten und ggf. externen Experten.
  • Dokumentation: Schriftliche Festhaltung der Ergebnisse und der umgesetzten Maßnahmen.
  • Schulung der Mitarbeiter: Regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.

Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein essenzielles Instrument zur Sicherstellung der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter. Sie trägt zur Prävention von Unfällen und Krankheiten bei, fördert die wirtschaftliche Effizienz des Unternehmens und stärkt die soziale Verantwortung und das Vertrauen innerhalb der Belegschaft. Durch regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Gefährdungsbeurteilung bleibt der Arbeitsschutz auf einem hohen Niveau und passt sich an veränderte Bedingungen und neue Erkenntnisse an.

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