ADUG Aktuell
04.09.2024
Was ist die Aufgabe eines Sicherheitsbeauftragten?
Ein Sicherheitsbeauftragter ist eine zentrale Figur in der betrieblichen Arbeitssicherheit. Seine Hauptaufgabe besteht darin, den Arbeitgeber bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen. Im Folgenden werden die wichtigsten Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten sowie die Kriterien für die Notwendigkeit eines solchen Beauftragten in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße erläutert.
Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung: Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Arbeitgeber bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Er hilft, potenzielle Gefahrenquellen am Arbeitsplatz zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln.
- Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen: Er achtet darauf, dass die im Betrieb umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Dazu gehört die Kontrolle der ordnungsgemäßen Nutzung von Schutzausrüstung und die Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften.
- Information und Beratung der Beschäftigten: Der Sicherheitsbeauftragte informiert die Beschäftigten über Gefahren am Arbeitsplatz und berät sie in Sicherheitsfragen. Er ist oft die erste Anlaufstelle für Mitarbeiter, wenn es um Sicherheitsbelange geht.
- Mitwirkung bei Unfalluntersuchungen: Nach einem Arbeitsunfall unterstützt der Sicherheitsbeauftragte bei der Untersuchung der Ursachen und der Erarbeitung von Maßnahmen zur Unfallverhütung.
- Organisation von Schulungen: Er wirkt an der Organisation und Durchführung von Schulungen und Unterweisungen in Sachen Arbeitssicherheit mit.
- Vermittlung zwischen Mitarbeitern und Arbeitgeber: Der Sicherheitsbeauftragte fungiert oft als Bindeglied zwischen den Beschäftigten und der Unternehmensleitung, insbesondere wenn es um sicherheitsrelevante Themen geht.
Notwendigkeit eines Sicherheitsbeauftragten nach Unternehmensgröße
Die Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten hängt in Deutschland von der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen ab. Nach § 22 des Sozialgesetzbuches VII (SGB VII) gilt folgende Regel:
- Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten: In der Regel besteht keine Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten, allerdings kann es sinnvoll sein, auch in kleineren Betrieben einen solchen zu benennen, um die Arbeitssicherheit zu fördern.
- Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten: Hier ist mindestens ein Sicherheitsbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben. Die genaue Anzahl der erforderlichen Sicherheitsbeauftragten hängt von den spezifischen Gefahren und den Arbeitsbedingungen im Betrieb ab. Es wird empfohlen, pro 100 Mitarbeiter mindestens einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen.
- Große Unternehmen: In Unternehmen mit vielen Gefahrenquellen, wie in der Produktion oder im Baugewerbe, kann es notwendig sein, mehrere Sicherheitsbeauftragte zu benennen, um alle Bereiche abzudecken.
Fazit
Der Sicherheitsbeauftragte spielt eine entscheidende Rolle für die Arbeitssicherheit in Unternehmen. Seine Aufgaben sind vielfältig und reichen von der Gefährdungsbeurteilung über die Überwachung von Sicherheitsmaßnahmen bis hin zur Schulung der Mitarbeiter. Ab einer Unternehmensgröße von 20 Beschäftigten ist die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben, wobei die Anzahl der notwendigen Beauftragten je nach spezifischen Gefahrenquellen und Arbeitsbedingungen variiert.
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