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ADUG Aktuell

26.09.2024

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung erneuert werden?

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie dient dazu, potenzielle Gefährdungen am Arbeitsplatz zu erkennen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Doch wie oft muss eine solche Gefährdungsbeurteilung tatsächlich erneuert werden? Diese Frage ist entscheidend, um den Schutz der Mitarbeiter langfristig zu gewährleisten.

1. Gesetzliche Grundlagen

Laut dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Konkrete Intervalle für die Erneuerung werden im Gesetz jedoch nicht direkt festgelegt. Vielmehr gibt es bestimmte Anlässe, die eine Aktualisierung erforderlich machen.

2. Gründe für eine Erneuerung der Gefährdungsbeurteilung

Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine Erneuerung der Gefährdungsbeurteilung notwendig wird:

  • Änderungen am Arbeitsplatz: Wenn sich Arbeitsabläufe, Maschinen, Werkzeuge oder die Arbeitsumgebung ändern, müssen mögliche neue Gefährdungen bewertet werden. Ein Beispiel wäre die Einführung neuer Technologien oder der Umbau von Räumlichkeiten.
  • Unfälle oder Beinaheunfälle: Wenn es zu Arbeitsunfällen oder Beinaheunfällen kommt, muss geprüft werden, ob die bestehenden Schutzmaßnahmen ausreichen oder angepasst werden müssen. Auch wenn Sicherheitsmängel entdeckt werden, ist eine erneute Bewertung nötig.
  • Gesetzliche Änderungen: Neue Verordnungen oder Regelungen im Arbeitsschutz können dazu führen, dass eine erneute Beurteilung erforderlich wird, um sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen den aktuellen Standards entsprechen.
  • Regelmäßige Überprüfung: Selbst ohne spezifische Anlässe sollte die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig überprüft und erneuert werden. Wie oft dies geschieht, hängt von der Art des Unternehmens, den Arbeitsprozessen und den vorhandenen Gefährdungen ab. Eine gängige Empfehlung ist, mindestens alle zwei bis drei Jahre eine Überprüfung durchzuführen.

3. Unterschiedliche Anforderungen je nach Branche

Die Häufigkeit der Erneuerung kann stark von der Branche und den damit verbundenen Risiken abhängen. In Industriebereichen, in denen schwere Maschinen oder gefährliche Chemikalien verwendet werden, kann eine häufigere Überprüfung notwendig sein als in Bürobereichen, wo das Risiko oft geringer ist. Branchen wie das Bauwesen, die Chemieindustrie oder das Gesundheitswesen unterliegen strengeren Regelungen und erfordern in der Regel eine häufigere Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.

4. Fazit

Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliger Vorgang, sondern ein dynamischer Prozess, der regelmäßig überprüft und angepasst werden muss. Konkrete Zeitintervalle zur Erneuerung sind gesetzlich nicht festgelegt, allerdings gibt es klare Anlässe, die eine Aktualisierung erforderlich machen. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass Gefährdungen kontinuierlich überwacht und die Beurteilungen entsprechend der betrieblichen Gegebenheiten und gesetzlichen Vorgaben aktualisiert werden.

Damit erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern tragen aktiv zum Schutz Ihrer Mitarbeiter und zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei.