Was passiert eigentlich, wenn das eigene Unternehmen von einem Datenschutzvorfall betroffen ist und welche Pflichten können auf die Geschäftsführung zukommen?
Die DSGVO sorgt seit 2018 immer wieder für Schlagezeilen. Viele Datenschutzthemen, welche in den Medien hochgekocht wurden, stellten sich nach Beratung allerdings als unproblematisch dar. Aufgrund mangelnder Beratung setzten jedoch viele Firmen Datenverarbeitungsvorgänge aus und verzichteten auf Gewinnchancen. Nach wie vor verzichten einige Unternehmen auf Datenschutzbeauftragte oder setzen schlecht ausgebildete Alibi-Datenschutzbeauftragte ein. Im Schadensfall ist guter Rat jedoch teuer, daher beschäftigen wir uns mit dieser Frage.
Versuchen Sie sich in unserem Datenschutzquiz!