ADUG Aktuell
09.10.2024
Was ist der Unterschied zwischen einem Sicherheitsbeauftragten und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Im Bereich des Arbeitsschutzes gibt es verschiedene Rollen, die für die Sicherheit der Beschäftigten verantwortlich sind. Zwei dieser wichtigen Funktionen sind der Sicherheitsbeauftragte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Doch wo genau liegen die Unterschiede zwischen diesen beiden Positionen, und welche Aufgabenbereiche decken sie ab? In diesem Artikel klären wir die wesentlichen Unterschiede und zeigen, warum beide Rollen im Unternehmen unverzichtbar sind.
Die Rolle des Sicherheitsbeauftragten
Der Sicherheitsbeauftragte ist in erster Linie ein Mitarbeiter des Unternehmens, der zusätzlich zu seinen regulären Aufgaben die Sicherheit im Betrieb mit im Blick behält. Er wird von der Unternehmensleitung ernannt und agiert als unterstützende Kraft im Arbeitsschutz. Besonders hervorzuheben ist, dass der Sicherheitsbeauftragte keine fachliche Ausbildung im Bereich Arbeitssicherheit benötigt, sondern durch Schulungen und Seminare auf seine Aufgabe vorbereitet wird.
Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten:
- Hinweisfunktion: Der Sicherheitsbeauftragte beobachtet den Arbeitsplatz und gibt Hinweise zu Gefährdungen oder Missständen.
- Unterstützung der Kollegen: Er unterstützt seine Kollegen im sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsmitteln und erinnert an die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften.
- Unfallprävention: Der Sicherheitsbeauftragte wirkt aktiv an der Prävention von Unfällen mit, indem er sich an Sicherheitsaktionen beteiligt und Vorschläge zur Verbesserung macht.
Ein Sicherheitsbeauftragter ist vor allem eine „Sicherheitskultur-begleitende“ Person. Seine Aufgaben beschränken sich auf das Melden und Weitergeben von sicherheitsrelevanten Beobachtungen und das Mitwirken bei der Unfallverhütung. Er hat jedoch keine Entscheidungsgewalt und keine Weisungsbefugnis im Hinblick auf Schutzmaßnahmen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hingegen ist eine speziell qualifizierte Person mit umfassendem Fachwissen im Bereich des Arbeitsschutzes. Sie verfügt über eine fundierte Ausbildung, entweder durch ein Studium oder eine mehrjährige, spezialisierte Weiterbildung. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit wird entweder intern eingestellt oder extern hinzugezogen und hat eine zentrale Rolle im gesamten Sicherheitsmanagement eines Unternehmens.
Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit:
- Beratung des Arbeitgebers: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Dies betrifft sowohl die Planung neuer Arbeitsprozesse als auch die Überprüfung bestehender Arbeitsabläufe.
- Beratung in der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen: Eine der wichtigsten Aufgaben ist die Beratung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, um potenzielle Risiken zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Für die Durchführung ist gesetzlich bedingt die Führungskraft verantwortlich.
- Schulung und Unterweisung: Die Fachkraft führt Schulungen und Unterweisungen der Mitarbeiter durch und sorgt dafür, dass alle über die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen informiert sind.
- Überwachung der Umsetzung von Maßnahmen: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit überwacht, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen im Bereich des Arbeitsschutzes tatsächlich umgesetzt werden und evaluiert deren Wirksamkeit.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat eine beratende Funktion, doch aufgrund ihrer hohen fachlichen Qualifikation wird sie in der Regel eng in die Unternehmensführung eingebunden und hat starken Einfluss auf Entscheidungsprozesse im Arbeitsschutz.
Warum beide Rollen wichtig sind
Während der Sicherheitsbeauftragte vor allem die Mitarbeiter auf Augenhöhe unterstützt und die praktische Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen im Alltag begleitet, hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine umfassendere, strategische Rolle. Beide Positionen ergänzen sich hervorragend: Der Sicherheitsbeauftragte sorgt für eine "Basisnähe" und Aufmerksamkeit im Tagesgeschäft, während die Fachkraft für Arbeitssicherheit sicherstellt, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und Gefährdungsbeurteilungen professionell durchgeführt werden.
Fazit
Der Sicherheitsbeauftragte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit haben zwar unterschiedliche Aufgaben und Qualifikationen, aber beide spielen eine wichtige Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz. Während der Sicherheitsbeauftragte als „verlängerter Arm“ im Arbeitsalltag fungiert und Kollegen bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen unterstützt, übernimmt die Fachkraft für Arbeitssicherheit die fachliche Planung und Beratung in Arbeitsschutzfragen. Nur durch die Zusammenarbeit beider Rollen kann ein umfassender und effektiver Schutz der Mitarbeiter gewährleistet werden.